Der nächste Schritt

Hier finden Sie die Originaldokumente der Vernehmlassung über das «Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)» vom 22. Juni 2020.

Berner Modell: VIBEL durch IHP ersetzt

Am 5. Juli 2019 hat der Kanton Bern in einer Medienmitteilung verlauten lassen, wie mit dem «Berner Modell» weiter verfahren werden soll. Insbesondere das Abklärungsinstrument VIBEL soll durch IHP (individueller Hilfeplan) ersetzt wird. Erfreulich ist, dass die Infrastruktur-Pauschale beibehalten werden soll.

Für das Humanushaus als Pilot-Betrieb und die teilnehmenden Personen ändert sich vorderhand nichts. Es gilt eine Besitzstandswahrung. Auch die individuellen Kostengutsprachen bleiben gültig. Im Lauf des Jahres 2019 ist mit Informationen über Konkretisierungen der Umsetzung per 2023 und evtl. auch bereits in der Pilotphase zu rechnen.

Die Selbsthilfeverbände kbk und Insieme Kanton Bern haben dazu bereits in einer eigenen Mitteilung Stellung genommen.

Das Humanushaus ist Pilotinstitution im Berner Modell ab 2017

Mit dem neuen Behindertenkonzept wird der Kanton Bern künftig nicht mehr die Institutionen finanzieren, sondern jede teilnehmende Person mit Unterstützungsbedarf erhält eine auf sie abgestimmte Kostengutsprache. Damit kann sie Betreuungsleistungen frei und nach ihrer eigenen Wahl dort einkaufen, wo sie möchte. Das Ziel ist es, Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und soziale Teilhabe zu fördern. Das Humanushaus ist seit 2017 im Pilotprojekt dabei. 2023 soll das Modell im Kanton Bern flächendeckend eingeführt werden.

Behindertenbericht 2016

Der Regierungsrat hat den Bericht zur Behindertenpolitik im Kanton Bern 2016 genehmigt und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Bericht knüpft an den ersten Bericht des Regierungsrates vor fünf Jahren an und zeigt insbesondere die versorgungspolitischen Grundlagen, die strategischen Ziele und deren Umsetzung sowie die gesellschaftlichen Herausforderungen und Spannungsfelder auf, in welchen sich die entwicklungsorientierte Behindertenhilfe des Kantons bewegt.

Die Teilnahme am Pilotprojekt ist freiwillig. Alle Personen mit einem Betreuungsvertrag im Humanushaus können ab 2017 ins Berner Modell wechseln.

Weitere Informationen finden Sie auf Participa

Allgemeine Informationen zum Berner Modell, zur Zielsetzung, Umsetzung und Abrechnung. Sie finden hier auch Merkblätter und Vorlagen:

Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung Bedarfsabklärung IndiBe

Informationen zum Ablauf der Bedarfsabklärung, Anmeldeformulareund Einschätzungsbögen zum Herunterladen und Kontaktangaben der Abklärungsfachpersonen:

Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Berner Modell

Stellvertretende Abteilungsleiterin Abteilung Berner Modell

Verena Hanselmann
Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern
Abteilung Berner Modell
verena.hanselmann@gef.be.ch
Tel. 031 633 42 83 oder 031 635 22 42

Angehörige, Beistände und Interessierte erhalten nähere Informationen auch im Humanushaus

Rainer Menzel
Gesamtleitung Finanzen & Administration
rainer.menzel@humanushaus.ch
Tel. 031 838 11 14

 

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Sozialtherapeutische Lebens-
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Beitenwil 61, 3113 Rubigen
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Dorfladen & Café Mo–Fr: 10.00–18.00 Uhr
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