Betreuung
Bezugspersonensystem
Jedem unterstützungsbedürftigen Menschen steht eine Bezugsperson zur Verfügung mit der dialogisch die individuellen Lebensentwürfe ermittelt werden. Der Weg zur möglichen Realisierung berücksichtigt die grösstmögliche Entfaltung der Autonomie.
Anhand der Arbeit mit Zielen und der Reflexionen über die erreichten Entwicklungen wird die Wirksamkeit der Unterstützung überprüft.
Angehörige und weitere Personen, die mit der unterstützungsbedürftigen Person in Kontakt sind, werden aktiv in die Entwicklung mit einbezogen. Ihre bisherigen Erfahrungen und Erlebnisse sind wichtig für die gelingende Teilhabe und Entwicklung der unterstützungsbedürftigen Person.
Kommunikation
Jede Form von Kommunikation wird eingesetzt, um den unterstützungsbedürftigen Personen eine angemessene Ausdruckmöglichkeit für ihre Anliegen zu geben. Zur Anwendung kommen die Methoden der unterstützten und gestützten Kommunikation.
Fachstellen und Beratung
Gewalt
Unterstützungsbedürftige Menschen sind auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen. Das erfordert einen sensiblen Umgang mit der Gestaltung von zwischenmenschlicher Nähe und Distanz. Jeder Eingriff in die Integrität eines Menschen – im Sinne körperlicher, seelischer und geistiger Unversehrtheit, sowie des Rechts auf Selbstbestimmung – wird als Gewalt definiert. Der wirksamste Schutz für die Integrität ist das Wissen zur Thematik. Das eröffnet den Personen den Zugang zu ihren Bedürfnissen. Das Bewusstsein für das Erwünschte bildet sich aus. Sowohl für die Thematik der Gewalt, wie für Beziehung und Sexualität wird mit Weiterbildung bei den unterstützungsbedürftigen Personen und Mitarbeitenden die Sensibilität erhöht. Für die Ereignisse wird eine Sprache gefunden. Das Motto „Wir schauen hin und handeln“ setzen wir aktiv um.